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Willkommen beim Strafverteidiger-Wiki

Ich begrüße Sie auf den Seiten des Strafverteidiger-Wikis.
Dies ist ein Projekt für Strafverteidiger. Die Idee ist ein Wikipedia für Strafverteidiger einzurichten, also von Strafverteidigern für Strafverteidiger.
Ziel ist es gemeinsam eine Art Gemeinschaftskommentar, Formularsammlung und Entscheidungssamlung zu erschaffen, die kostenlos, umfangreich und höchstaktuell ist. Wenn, wie bei Wikipedia, viele Strafverteidiger mitarbeiten, bedeutet das für jeden Einzelnen einen geringen Arbeitsaufwand und dennoch im Großen ein gewaltiges Werk.

Zur Zeit befindet sich das Strafverteidiger-Wiki in einer Beta-Phase. Interessierte Autoren die gern bereits jetzt mitwirken wollen kontaktieren mich am Besten per E-Mail oder Telefon. Ich hoffe, dass die Beta-Phase im Frühjahr 2012 beendet ist und das Strafverteidiger-Wiki für alle starten kann.

Ihr Sascha Petzold


Hier finden Sie Hilfe für Ihre ersten Schritte als Autor:
Neue Seite erstellenNeue Seiten in ArbeitBearbeitungshilfeSpielwieseHilfeTextbausteine


Inhaltsübersicht

AkteneinsichtsgesuchAufnahme der Zeugenvernehmung auf Tonband oder VideoBerufungseinlegungEinspruch gegen Bußgeldbescheid mit AkteneinsichtsgesuchStrafprozessvollmacht
  • Checklisten
  • Mandant & Geld
VollmachtHonorarNotwendige Verteidigung
  • Berufsrecht
Strafbarkeit des Strafverteidigers

Akteneinsicht
Beweisverwertungsverbote • Beweiswürdigung • Aussage gegen Aussage
Dringender Tatverdacht • Haftgründe • Haftdauer • Haftbedingungen • Rechtsmittel • Besuchserlaubnis
DurchsuchungBeschlagnahme • Erkennungsdienstliche Maßnahmen • Telefonüberwachung
Terminierung
BeschwerdeBerufungRevision • Rechtsbeschwerde • Wiederaufnahmeverfahren • VerfassungsbeschwerdeMenschenrechtsbeschwerde
Strafe • StrafzumessungKostenfolgenKompensationNebenfolgen des StrafverfahrensVermögensabschöpfung

Strafbefehlsverfahren • Privatklageverfahren • Bußgeldverfahren
Arbeitsstrafrecht • AusländerstrafrechtBetäubungsmittelstrafrecht • Insolvenzstrafrecht • JugendstrafrechtKapitalstrafrecht • Korruptionsstrafrecht • MedizinstrafrechtSexualstrafrechtSteuerstrafrechtVerkehrsstrafrechtWirtschaftsstrafrecht
  • Weitere anwaltliche Tätigkeitsfelder im Strafrecht
ComplianceNebenklagevertreter • Zeugenbeistand • Anwalt vor dem Untersuchungsausschuss
Rechtsprechungsübersichten zum materiellen Strafrecht
Rechtsmedizin • Glaubwürdigkeitsbegutachtung • Täteridentifizierung • Rechtspsychologie • Rechtspsychiatrie

AufsätzeFestschriftenKommentareMonographienLiteratur im WebProzessberichte • Rechtspolitische Literatur • Videos im Web
  • Werkzeugkiste
Psychologie im Strafverfahren • Software für Strafverteidiger • Vernehmungslehre
Saif el Arab GaddafiPolizei-Gewalt
  • Linkliste
Behörden • Staatsanwaltschaften • Gerichte • Vereinigungen

  • Sachverständige
  • Anwälte/Autoren

Aktuelle Mitteilungen zum 20. Mai 2012

Krumm, Carsten (RiAG): "Terminierung, Verhinderung und Terminsverlegung", StV 2012, 179
Heubrock/Palkies: "Der Rapport - Grundlagen und Anwendung eines taktischen Kommunkationsmittels in der Beschuldigten- und Zeugenvernehmung"
Skriptum Vernehmungslehre des FOS der Polizei Brandenburg
Börner, René: "Das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 147 StPO im Lichte der EMRK", MRM 15 (2010) 2
  • BMJ: Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht belegt
Beck-aktuell und Gutachten des Max-Planck-instituts
Dr. Imme Roxin: "Probleme und Strategien der Compliance-Begleitung in Unternehmen"
Jahn, Prof. Dr. Matthias/Ebner, Markus: "Strafvereitelung im strafprozessualen Revisionsverfahren – Eine Risikoprognose"
Schweizer, Mark: "Kognitive Täuschungen vor Gericht - Hofeffekt (halo effect)"
FBI: "Handbook of Forensic Services"
Europarat: "Die Empfehlungen des Europarates zur Untersuchungshaft und zu Maßnahmen und Sanktionen gegen jugendliche Straftäter und Straftäterinnen"
Dr. Klaus Malek/Robert Phleps: "Drogenstrafrecht in Deutschland - Ein Ratgeber"
Leitfaden zum Datenzugriff (StA München I)
Eingestellt von Rechtsanwalt Özhan Erenoglu

Neu eingestellte Entscheidungen

  1. Der Verteidiger hat einen eigenen Anspruch auf eine willkürfreie Entscheidung über die Gewährung und Durchführung der Akteneinsicht.
  2. Die Verfassungsbeschwerde des Verteidigers ist ohne vorherige Revision zulässig.
  3. Das Rechtsschutzbedürfnis besteht fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist.
  4. Die Verteidigervollmacht bedarf grundsätzlich keiner Schriftform.
Eingestellt von Rechtsanwalt Sascha Petzold
  1. Auch bei einem beendeten Grundrechtseingriff hat der Betroffene Anspruch Anspruch auf eine angemessen zügige Entscheidung über dessen Rechtmäßigkeit.
  2. Diesem Feststellungsinteresse muss aber nicht mit gleicher Eilbedürftigkeit nachgekommen werden wie dem Anfechtungsbegehren, das sich gegen einen fortdauernden Eingriff richtet.Das Geheimhaltungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden kann ein sachgerechter Verzögerungsgrund sein.
  3. Im Strafverfahren wirken Geheimhaltungsinteressen der Exekutive „in dubio pro reo” (vgl. BVerfGE 101, 106, 130), auch wenn sie rechtlich anerkannt oder gar geboten sind.
Eingestellt von Rechtsanwalt Sascha Petzold
Ordnet das Gericht die Einziehung an, nachdem der Angeklagte auf die Herausgabe verzichtet hat, so ist der Einziehungsbeschluss lediglich deklaratorisch. Der Beschluss kann wegen fehlendem Beschwer des Angeklagten nicht angefochten werden.
Eingestellt von Rechtsanwalt Sascha Petzold

Neue Autoren

Rechtsanwalt Peter Strüwe ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Essen.
Rechtsanwalt Jörg Jendricke ist Fachanwalt für Strafrecht in Amberg.
Rechtsanwalt Gordon Kirchmann ist Rechtsanwalt in Wülfrath.
Rechtsanwalt Sascha Petzold ist Gründungsautor des Strafverteidiger-Wikis. Er hat damit einen langen Traum der neuen Möglichkeiten zur Steigerung der Qualität der Strafverteidigung und der organisierten Kollegialität unter Strafverteidigern erfüllt. Sascha Petzold ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in München.


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